Hartan® 10 Jahre Garantie

Seit vier Generationen widmet sich unser familiengeführtes Unternehmen mit Sitz in Sonnefeld dem Wohl und der Gesundheit von Babys. Ein Hartan® Kinderwagen ist deshalb etwas ganz Besonderes und begleitet Dich ein Leben lang.

Neben der gesetzlichen Gewährleistung von zwei Jahren gewähren wir Dir ab Kaufdatum 1.11.2025 für den Erstkauf 10 Jahre Garantie auf alle Kinderwagen, Buggys und Zubehör (nachfolgend „Produkte“ genannt).

Die wichtigsten Garantiebedingungen auf einen Blick

  • 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung + 10 Jahre Garantie ab Kaufdatum bei Kauf eines neuen Hartan® Kinderwagens
  • Die freiwillige 10-Jahres-Garantie setzt voraus, dass das Produkt innerhalb von 60 Tagen nach Kaufdatum registriert wird
  • Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben von dieser Garantie unberührt
  • Gültig für alle Käufe ab dem 1.11.2025 und nur für den Erstkauf
  • Gültig für Produkte, die innerhalb der EU und der Schweiz gekauft wurden
  • Kein Garantieanspruch bei Gebrauchtkauf oder Kauf über nicht autorisierte Wiederverkäufer
  • Die Garantie ist nicht übertragbar

Hartan fertigt Kinderwagen und Buggys unter Einsatz neuester Technologien und hoher Qualitätsstandards und garantiert, dass die Produkte frei von Produktions- und Materialmängeln sind.

Welche Mängel von der Garantie abgedeckt sind, ist in der Tabelle Garantieleistungen aufgeführt.

Laufzeiten

  • Die gesetzliche Gewährleistung beginnt mit Übergabe des Produkts
  • Die 10-jährige Garantie beginnt ebenfalls mit Übergabe des Produkts

Bei der Übergabe ist der Garantienehmer verpflichtet, das Produkt auf Mängel zu prüfen und diese unverzüglich dem offiziellen Hartan® Fachhändler oder Hartan® selbst mitzuteilen.

Garantieleistung

Liegt ein Garantiefall vor, erfolgt die Mangelbehebung nach Wahl von Hartan®:

  • Reparatur durch Hartan®
  • Reparatur durch einen offiziellen Hartan® Fachhändler
  • Reparatur durch ein offizielles Hartan® Service-Center
  • Nachbesserung
  • Lieferung von Ersatzteilen
  • Lieferung von Neuware (Ersatz)

Ist die Nutzung des Produkts nicht möglich, ist unverzüglich Kontakt mit dem offiziellen Hartan® Fachhändler oder Hartan® aufzunehmen. Die Arbeiten erfolgen:

  • vor Ort
  • in der Werkstatt des Fachhändlers
  • bei Hartan®

Hartan® behält sich vor, Produkte, Komponenten oder Teile zu ändern oder einzustellen. Im Garantiefall werden Ersatzprodukte oder -teile in mindestens vergleichbarer Qualität geliefert. Farbabweichungen sind vorbehalten.

Die Garantie gilt ausschließlich bei offiziellen Hartan® Fachhändlern innerhalb der EU oder der Schweiz und nicht für Produkte außerhalb dieses Gebiets.

Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Hartan® über. Eine Nutzungsentschädigung kann gemäß §§ 346–348 BGB erhoben werden. Die Garantie verlängert sich durch Reparatur oder Ersatz nicht.

Es bestehen keine weiteren Ansprüche aus dieser Garantie, insbesondere kein Anspruch auf Leihkinderwagen oder Schadensersatz. Änderungen der Garantiebedingungen bleiben vorbehalten.

Hartan® Reparatur-Service*

Dein Hartan® Kinderwagen wird in Deutschland entwickelt und in der Regel auch dort gefertigt.

Dank langfristiger Bevorratung von Komponenten profitierst Du von einer branchenweit herausragenden Servicequalität:

  • Kostenlose Abholung bei Garantieanspruch oder Wartung
  • Kostenlose Begutachtung und Fehlerdiagnose
  • Qualifizierte Reparatur durch geschultes Servicepersonal
  • Kostenlose Rücksendung zu Dir nach Hause

Hier geht es zur Produktregistrierung für die 10-jährige Garantie

Hier geht es zur Ersatzteilbestellung (ggf. kostenpflichtig!)

*Nur innerhalb Deutschlands. Gilt für online oder bei offiziellen Hartan® Fachhändlern erworbene Kinderwagen. Keine Expresslieferung, keine Inselzuschläge.